Vorstandschaft
Die aktuelle Vorstandschaft des Fördervereins der Stadtkapelle Leutkirch ist seit der Hauptversammlung im Januar 2025 im Amt. Sie wird auf drei Jahre von allen stimmberechtigten Mitgliedern gewählt. Stimmberechtigt sind alle Musiker die aktiv bei der Stadtkapelle Leutkirch spielen und somit gleichzeitig aktives Mitglied des Fördervereins sind. In der Vereinssatzung ist festgehalten, dass folgende Ämter gewählt werden müssen: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, zwei Kassierer, zwei Schriftführer, drei Beisitzer und ein Jugendvorstand.
Die Vorstandschaft wird durch die Stadtmusikdirektorin, welche von der Stadt Leutkirch unter Vertrag steht und nicht gewählt wird, vervollständigt. Das Aufgabengebiet der Vorstandschaft erstreckt sich von der Organisation der Konzerte, über die Planung und Organisation von Ausflügen bis hin zu außermusikalischen Aktivitäten.